Die Auftraggeberseite kann vereinbarte Termine jederzeit absagen oder verschieben.
1. Termine bis zu einer Dauer von 4 Stunden
Erfolgt die Absage eines vereinbarten Termins bis zu einer Dauer von 4 Stunden innerhalb von 5 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
2. Termine ab einer Dauer von 4 Stunden
Erfolgt die Absage eines vereinbarten Termins mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden innerhalb von 10 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
3. Kostenfreie Absage
Erfolgt die Absage außerhalb der vorgenannten Fristen, entstehen der Auftraggeberseite keine Stornokosten.
4. Nachweis eines geringeren Schadens
Der Auftraggeberseite bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt der Auftragnehmerin der Nachweis eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.