Familien- und Betreuungsrechtliche Tätigkeiten

Symbolbild Tropfen auf Wasser - Verfahrensbeiständin Tina-Hentschel.de

Verfahrensbeiständin

Als „Anwältin“ Ihres Kindes vertrete ich dessen Interessen in kindschaftsrechtlichen Verfahren beim zuständigen Familiengericht, kann Anträge stellen, an Anhörungen teilnehmen oder ggf. Rechtsmittel einlegen. Vor allem, wenn Kindeswohl und Kindeswille manchmal nicht  übereinstimmen, ist eine rechtlich faire Vertretung des Minderjährigen wichtig. 

Symbolbild Pusteblume - Vormundschaften - Tina-Hentschel

Vormundschaften ergänzungspfleger

Im Bedarfsfall übernehme ich die - gesetzlich definierte - rechtliche Fürsorge-Funktion in Bezug auf die elterliche Sorge für Minderjährige. Diese wird von den Familiengerichten angeordnet und ist oftmals Folge einer akuten Kindeswohlgefährdung, welche durch die vorherigen Sorgerechtsinhaber - zumeist die Eltern - gegenüber den Kindern nicht behoben wurde. Die "Fälle", welche ich arbeite, suche ich mir also nicht aus, sondern werde per gerichtlichem Beschluss beauftragt.

 

Ich arbeite dann als Vormund/ Ergänzungspfleger in Bereichen der elterlichen Sorge mit einer werteorientieren Haltung, jedoch vor allem dem Kindeswohl verpflichtet, mit vielen Beteiligten zusammen. Als starke und bestimmte Stimme des Minderjährigen ist es leider manchmal nicht vermeidbar, dass es zu Unstimmigkeiten, u.a. mit den kindeswohlgefährdenden Personen kommt. 

Symbolbild Spinnennetz - Pflegschaften - Tina-Hentschel.de

rechtlicher betreuer

Als rechtliche Berufsbetreuerin berate, unterstütze und vertrete ich volljährige Menschen, die im Zusammenhang festgestellter Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit an der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gehindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. 


rechtliche pflegschaften

Darüber hinaus gehören die familienrechtlichen Ergänzungspflegschaften in der elterlichen Sorge, Umgangspflegschaften sowie Verfahrenspflegschaften im Betreuungsrecht zu meinen gerichtlich angeordneten Wirkungsbereichen.