Als „Anwältin“ Ihres Kindes vertrete ich dessen Interessen in kindschaftsrechtlichen Verfahren beim zuständigen Familiengericht, kann Anträge stellen, an Anhörungen teilnehmen oder ggf. Rechtsmittel einlegen.
Im Bedarfsfall übernehme ich die - gesetzlich definierte - rechtliche Fürsorge-Funktion in Bezug auf die elterliche Sorge für Minderjährige.
Ergänzungspflegschaften in der elterlichen Sorge und auch Umgangspflegschaften gehören zu meinen gerichtlich angeordneten Wirkungsbereichen.