Familiengerichtlich

Vormundschaften

Im Zuge einer Vormundschaft (gesamte elterliche Sorge) oder als Ergänzungspflegerin (Teilbereiche der elterlichen Sorge) agiere ich als gesetzlicher Vertreter des sogenannten „Mündels“ und setze mich für dessen Kindeswohl ein. Seit einer entsprechenden Betreuungsrechtsreform von 1992 handelt sich dabei ausschließlich um eine minderjährige und in der Regel nur beschränkt geschäftsfähige Person. Volljährige können hierzulande nicht unter Vormundschaft gestellt werden. Alternativ kann ein Gericht jedoch eine rechtliche Betreuung anordnen.

 

Eine Vormundschaft wird gerichtlich angeordnet, wenn das Kind nicht unter elterlicher Sorge steht. Das kann beispielsweise geschehen, wenn Eltern verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht über ihr Kind vollständig entzogen wurde. Im Bedarfsfall übernehme ich also die - gesetzlich definierte - rechtliche Fürsorge-Funktion in Bezug auf die elterliche Sorge für Minderjährige. Diese wird von den Familiengerichten angeordnet und ist überwiegend Folge einer akuten Kindeswohlgefährdung, welche durch die vorherigen Sorgerechtsinhaber - zumeist die Eltern - gegenüber den Kindern nicht behoben wurde. Die "Fälle", welche ich arbeite, suche ich mir also nicht aus, sondern werde per gerichtlichem Beschluss beauftragt.

 

Die elterliche Sorge umfasst die Bereiche Aufenthaltsbestimmungsrecht, Medizinische Sorge, Schulische Sorge, Behördliche Angelegenheiten, Finanzielle Sorge, Umgangsbestimmungsrecht, Namensgebung.

 

Als Berufsvormund arbeite ich auch mit den jeweiligen Familien, Helfernetzwerken zusammen, um das Wohl der Kinder und deren Belange (wieder) in den Fokus des Handelns zu rücken. Ich engagiere mich mit einer werteorientieren Haltung, jedoch vor allem dem Kindeswohl verpflichtet, mit vielen Beteiligten zusammen. Als starke und bestimmte Stimme des Minderjährigen ist es leider manchmal nicht vermeidbar, dass es zu Unstimmigkeiten, u.a. mit den kindeswohlgefährdenden Personen kommt. 

 

Transparenz im Informationsaustausch und Entscheidungen, Ehrlichkeit sowie eine enge Zusammenarbeit mit den sozialen Bezugspersonen des Kindes sind dabei Grundpfeiler meiner Arbeitsweise. Dies ist jedoch stark abhängig von dem Willen der Beteiligten, sich am Kindeswohl zu orientieren und für das Kind förderlich, gefährdungsabwendend einzubringen.

 

Das Kindeswohl erfordert es, dass ich u.a. Ihnen als Eltern, Ihren Kindern sowie weiteren Angehörigen, Pflegepersonen auch in familiären Ausnahmesituationen zur Verfügung stehe.

 

Der altherkömmliche Begriff „Mündel“ stammt übrigens aus der althochdeutschen Sprache („munt“) im Zusammenhang mit der damaligen Wehrverfassung des frühen Mittelalters und steht für Schirm beziehungsweise Schutz.


"Vertrauen bedeutet den ersten Schritt zu tun, auch wenn Du die Treppe noch nicht ganz sehen kannst."

Martin Luther King